Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen der Berufstätigkeit und der Gesundheit. Ein Fokus liegt auf der Aufrechterhaltung der Gesundheit im Sinne der beruflichen Leistungsfähigkeit, ein weiterer auf der Vermeidung von Berufskrankheiten oder deren Behandlung. Betriebs- und Gewerbeärzte sind klassische Arbeitsmediziner, jedoch wird auf dem Feld auch intensiv geforscht.
Aufgabenstellungen in der Arbeitsmedizin
Arbeitsmediziner diagnostizieren arbeitsbedingte Gesundheitsschäden, die auch durch die (stoffliche) Arbeitsumgebung entstehen können, des Weiteren entwickeln sie Methoden zur Prävention, um Berufskrankheiten nicht entstehen zu lassen. Aus den Erkenntnissen der Arbeitsmedizin entwickeln Mediziner in Zusammenarbeit mit den Unternehmen, den Behörden und dem Gesetzgeber Anforderungen an die moderne Berufsumgebung. Alle Arbeitsschutzvorschriften, die es heute gibt, wurden in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten durch Arbeitsmediziner vorgeschlagen und/oder in Zusammenarbeit mit ihnen entwickelt. Daher sind Arbeitsplätze heute größtenteils ergonomisch gestaltet und frei von schädlichen Umwelteinflüssen, wobei es immer Verbesserungspotenzial gibt. Eine weitere wesentliche Aufgabe von Arbeitsmedizinern ist die Integration chronisch Kranker und Behinderter in den Arbeitsprozess. Hierzu können Arbeitsassistenzen dienen (ein persönlicher Assistent am Arbeitsplatz, der einen Behinderten begleitet), auch arbeiten Arbeitsmediziner eng mit Sozialmedizinern und Vertretern der Arbeits- und Organisationspsychologie zusammen. Die Unfallverhütung setzt naturgemäß Schwerpunkte in der Arbeitsmedizin, auch versicherungsmedizinische und versicherungsrechtliche Themen müssen Betriebsärzte bearbeiten. Insgesamt ist eine integrierte medizinische Versorgung ohne Arbeitsmedizin nicht denkbar. Die Schwerpunkte des Fachgebietes lassen sich mit
klassifizieren. Im Selbstverständnis der Arbeitsmediziner beraten sie Berufstätige, dieser Dialog gilt als essenziell (“sprechende Medizin”). Die Prävention hat Vorrang, Berufstätige sind nicht per se krank, gerade die Erkrankungen oder Unfälle gilt es zu verhindern. Dafür müssen Arbeitsmediziner auf ihre Zielgruppe aktiv zugehen.
Duale Aufgabenstellung in der Arbeitsmedizin
Das Aufgabenfeld der Arbeitsmedizin ist von Dualismus geprägt. Auf der einen Seite steht das Individuum, der berufstätige Mensch. Auf der anderen Seite stehen die betrieblichen Organisationsabläufe und Strukturen. Dieser Dualismus schlägt sich in den Arbeitsfeldern der Arbeitsmediziner wieder:
Arbeitsmediziner setzen darüber hinaus weitere Methoden ein, etwa die Ergometrie, die Audiometrie, Sehschärfemessungen, die Röntgendiagnostik und die Spirometrie, dermatologische, neurologische, allergologische und orthopädische Untersuchungsmethoden. Für Arbeitsmediziner ist eine interdisziplinäre Orientierung charakteristisch. Sie kommunizieren mit anderen Medizinern ebenso wie mit Vertretern nichtmedizinische Fachgebiete, um diese in die Diagnostik und Problemlösung einzubinden.
Ausbildung von Arbeitsmedizinern
Arbeitsmedizin ist ein spezielles Facharztgebiet, die Betriebs- und Gewerbeärzte müssen bestimmte Erfahrungen und Kenntnisse bei der Früherkennung berufsbedingter Gesundheitsstörungen mitbringen. Ebenso umfasst ein vergleichsweise breiter Teil der Ausbildung die Prävention. Epidemologische Grundlagen sind wichtig, um den Einfluss der Verbreitung von Gefahrstoffen richtig einschätzen zu können. Kerne der späteren Tätigkeit, um die sich die Ausbildung ranken muss, sind:
Auch Managementkenntnisse und -fähigkeiten müssen Arbeitsmediziner mitbringen, dementsprechend werden sie in der Ausbildung vermittelt. Des Weiteren gehören Konzepte für die Notfallmedizin am Arbeitsplatz (einschließlich der Ersten Hilfe) sowie das Betriebliche Gesundheitsmanagement dazu. Die Bundesärztekammer führt in ihrer Musterweiterbildungsordnung weitere Schwerpunkte auf, unter anderem die Arbeitsphysiologie, die Mitwirkung bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation, die betriebliche Wiedereingliederung von chronisch Kranken und die Bewertung der Leistungsfähigkeit von Berufstätigen.