Die THURM SICHERHEITSTECHNIK beschäftigt einen seit Jahren bestehenden festen Stamm von Sicherheitsingenieuren, die sich alle Fachkraft für Arbeitssicherheit nennen dürfen. So gehört es selbstverständlich zur Philosophie des Hauses, dass Neueinstellungen von Sicherheitsingenieuren unseres expandierenden Unternehmens die notwendige Sachkunde nachweisen müssen, um unsere Ansprüche erfüllen zu können.
Die Mitarbeiter der THURM SICHERHEITSTECHNIK zeichnen sich durch Kompetenz, jahrelange Berufserfahrung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und hohe Motivation zur Weiterbildung aus. Sie verfügen über eine hervorragende Sachkenntnis in ihren Fachbereichen und den dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen. Wir möchten uns ständig verbessern, daher gibt es in der THURM SICHERHEITSTECHNIK regelmäßig interne Weiterbildungsprogramme, um für Sie auf dem neuesten Stand zum Thema Arbeitsschutz zu sein. Außerdem erfassen wir für Sie die wichtigsten Daten, um Ihnen eine umfangreiche Datenbank zur Verfügung stellen zu können.
Mit einem Sicherheitsingenieur der THURM SICHERHEITSTECHNIK haben Sie eine verantwortungsbewusste und erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Seite Ihres Unternehmens. Wir betreuen Ihre Beschäftigten in Sachen Sicherheit und Arbeitsschutz, damit Sie Ihre Ziele erfolgreich erreichen können.
In industriellen wie gewerblichen Unternehmen bestehen zahlreiche Gefahrenquellen. Während in den Anfängen der industriellen Revolution dies von den damaligen Arbeitgebern sowie den staatlichen Stellen ein noch weitgehend ignoriertes Thema war, stieg das Bedürfnis der Arbeitnehmerschaft nach Sicherheit am Arbeitsplatz mit steigender sozialer Gleichstellung. In der Folge wurden nach und nach Standards zur Sicherheit eingeführt. Nicht zuletzt auch aufgrund der bereits 1884 in Deutschland initialisierten Unfallhaftpflichtversicherung für Arbeitnehmer und den damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen der Berufsgenossenschaften.
Das Berufsbild der Fachkraft für Arbeitssicherheit basiert auf der Umsetzung einer EG-Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 1989, der 89/391/EWG. In dieser Richtlinie sind Pflichten sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer festgelegt. Dabei geht es in erster Linie darum, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle weitestgehend zu verhindern. In zweiter Linie dient die Richtlinie dazu, die Unterweisung, Anhörung und Information der Arbeitnehmer zu verbessern. Die Verantwortung, die sich daraus für den Arbeitgeber ergibt, ist enorm hoch und oft sind die Unternehmer oder die Geschäftsleitung eines Betriebes fachlich nicht in der Lage, Gefahrenpotenziale in der eigenen Firma zu erkennen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzt eine entsprechende Aus- und Fortbildung, um eben solche Gefahren zu erkennen und die geeigneten Maßnahmen darzulegen. An diesem Punkt ist es wichtig, den Unterschied einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu einem Sicherheitsbeauftragten oder einem Sicherheitsverantwortlichen darzulegen. Während die zwei letztgenannten Aufgabenträger in der Regel weisungsgebundene Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens sind, arbeitet die Fachkraft für Arbeitssicherheit selbstständig und ist nicht an Weisungen der Geschäftsleitung oder anderer Führungskräfte gebunden. In der betrieblichen Hierarchie, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht von außen kommt, untersteht Sie direkt der Geschäftsleitung und stellt in dieser Form eine Stabsstelle dar. Dies begründet sich aus dem Aspekt heraus, dass sonst Maßnahmen zum Arbeitsschutz eventuell aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt oder nicht einmal zur Diskussion gestellt werden.
Oft wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit von außen herangezogen, um dem jeweiligen Unternehmen beratend zur Seite zu stehen. Natürlich wird von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ein umfangreiches Wissen zu unterschiedlichen Berufsfeldern und Aufgabengebieten verlangt. Schon aus diesem Grund besitzen die meisten FASi, so die gebräuchliche Abkürzung, ein abgeschlossenes Ingenieurstudium. Die Bestellung beziehungsweise Eignung zum FASi wird zudem von den Gewerbeaufsichtsämtern oder dem Amt für Arbeitsschutz geprüft und unter Umständen verweigert, wenn die Behörde der Meinung ist, das keine ausreichende Qualifikation vorliegt.
Ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht? Entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1973 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und FASi zu bestellen. Wie bereits erwähnt, kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine selbstständig arbeitende, freiberufliche Person sein, die über eine entsprechende Qualifikation verfügt.
Was sind die Aufgaben eines Sicherheitsingenieurs? Im Paragraph 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes sind die Aufgaben des FASi definiert. Das Gesetz unterteilt sich in vier Kapitel.
Damit ein Sicherheitsingenieur der Ihr gestellten Aufgabe gerecht werden kann, erfolgen in den weiterführenden Ausbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften die Inhalte und der Ablauf zur Ausbildung einer FASi. Dazu gehört die Erstellung einer Analyse des Arbeitssystems. Die Beurteilung der Gefährdungen aus dem Ergebnis der Analyse. Das Setzen von Zielen zur Verbesserung sowie eventuell Lösungsalternativen aufzuzeigen. Die Veranlassung von Lösungen und deren Überwachung sowie die Kontrolle zur Wirksamkeit der Lösung.
Diese Maßnahmen der Berufsgenossenschaften zur Ausbildung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beruhen immer auf einer langjährigen, beruflichen Qualifikation der jeweiligen Person, die etwa in Ingenieursstudium beinhaltet und natürlich eigene berufliche Praxis. Nur durch diese Wissens- und Erfahrungswerte kann ein Sicherheitsingenieur ihre Tätigkeit verantwortlich ausüben.