Grundsätzlich gilt, dass egal wo die Weihnachtsfeier statt findet (Restaurant, Weihnachtsmarkt oder in der Firma) der Unfallversicherungsschutz in vollen Umfang besteht. Bei allen Aktivitäten die im direkten Zusammenhang mit der Weihnachtsfeier stehen sind sie versichert, dass gilt auch für Gemeinschaftsspiele und Tanzen.
Arbeitnehmer sind unfallversichert, wenn sie im betrieblichen Rahmen auf eine Weihnachtsfeier geladen sind.
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