SICHERHEITSTECHNIK
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Baustellenverordnung

Das Team von speziell ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren der THURM SICHERHEITSTECHNIK überwacht und koordiniert Ihr Bauvorhaben. In unserer Verantwortung liegt die Erstellung der Vorankündigung. Wir melden Ihr Vorhaben bei der zuständigen aufsichtsführenden Stelle (Amt für Arbeitsschutz, LAGetSi) an und leisten Ihnen kompetente Hilfe bei der Erstellung Ihrer Baustellenordnung. Wir sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Wir beraten Sie bei der konsequenten Einhaltung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, kurz: Baustellenverordnung (BaustellV).

Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten wird ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator der THURM SICHERHEITSTECHNIK Ihre Baustelle begutachten. Sie werden umgehend über Ordnungswidrigkeiten informiert, bzw. Ihr SiGeKo der THURM SICHERHEITSTECHNIK wird vor Ort auf Mängel hinweisen und sie abstellen lassen, um Ihnen im Sinne der Baustellenverordnung Unannehmlichkeiten ersparen zu können.

Mit dem sachkundigen Team der THURM SICHERHEITSTECHNIK haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

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