Nach dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ASiG sind Sie als Unternehmer, wie es im Grundsatz §1 ASiG heißt, verpflichtet, einen Betriebsarzt und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie dienen dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung Ihres Betriebes und gehören selbstverständlich zur Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten jedes Unternehmers. Die THURM SICHERHEITSTECHNIK hat aus diesem Grund neben dem Team der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure) eine eigene Abteilung der Arbeitsmedizin. Wir stellen Ihnen für Ihr Unternehmen einen erfahrenen Facharzt für Arbeitsmedizin zur Verfügung, der zusammen mit unseren medizinischen Fachangestellten alle nötigen Untersuchungen und Beratungen nach ASiG in Ihrem Hause durchführt. Sinnvoll ist die gleichzeitige Bestellung eines Arztes und eines Sicherheitsingenieures der THURM SICHERHEITSTECHNIK, da unsere Ärzte und Ingenieure in ständiger Beratung bei der Einhaltung der Vorschriften nach ASiG stehen und gemeinsam Ihrem Unternehmen die bestmögliche Versorgung im Sinne des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung bieten.