Versicherungsstatistiken belegen, dass auf Baustellen, die durch Sicherheits-und Gesundheitskoordinatoren betreut werden, die Anzahl der Unfälle in hohem Maße sinkt. Unsere Aufgabe ist es, durch Erstellung eines SiGe-Plans, durch Planung und Organisation vor Durchführung des Bauvorhabens und durch regelmäßige Baustellenbegehungen das naturgemäß hohe Unfall-und Gesundheitsrisiko auf Ihrer Baustelle nach allen Kräften zu verringern und die Baustellensicherheit zu optimieren.
Und sollte es doch einmal Probleme geben, sind unsere Mitarbeiter zu allen Tageszeiten erreichbar. Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und sind sofort bei Problemen vor Ort und koordinieren die Arbeitsabläufe Ihrer Beschäftigten. Unser Einsatz verhilft Ihnen, die Baustellensicherheit Ihrer Anlage für einen reibungslosen Ablauf Ihres Vorhabens herzustellen und zu erhalten.
Mit dem sachkundigen Team der THURM SICHERHEITSTECHNIK haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihnen bei Ihrem Bauvorhaben kompetent zur Seite steht. Unsere Verantwortung Im Arbeitsschutz gibt Ihnen Sicherheit bei Ihren Bauvorhaben.
Nicht nur für Baustellenbesucher, Kinder oder Bauarbeiter bergen Baustellen eine Menge möglicher Gefahren, Sicherheitsaspekte sollten daher von den Baustellenbetreibern und Bauherren niemals vernachlässigt werden. Würde regelmäßig und in dem gewünschten Umfang den Schutzpflichten Rechnung getragen, dann wäre die beachtlich große Zahl von Sach- und Personenschäden durch mangelnde Baustellensicherheit sicher kleiner. Es gibt viele Gründe für Unfälle auf Baustellengelände, von denen die meisten regelmäßig hätten vermieden werden können. Herumliegende Teile werden schnell zu gefährlichen Stolperfallen, Baustellenmitarbeiter tragen keinen Schutzhelm, notwendige Abschrankungen fehlen oder wurden demontiert, Gerüste oder Aufstiege wurden nur provisorisch angebracht, dies sind nur einige der vielen Gründe für vermeidbare Unfälle auf Baustellen.
Das Umfeld von Baustellen ist dynamisch und die genaue Einhaltung der Kontrollen und Sicherheitsvorschriften nicht immer einfach. Dennoch muss die Sicherheit an jeder Baustelle immer vorgehen und somit höchste Priorität bei allen Verantwortlichen einnehmen. Arbeitsmedizinische Auswertungen haben gezeigt, dass jährlich immerhin jeder fünfte Baustellenmitarbeiter einen Unfall erleidet und die Mehrheit der Bauarbeiter das Renteneintrittsalter nicht ohne Invaliditätsfolgen erreicht. Die Sicherheit an Baustellen ist also eine bleibende Herausforderung. Doch nicht nur Bauarbeiter und Bauunternehmen stehen in der Verantwortung, vielmehr geht die Sicherheit an Baustellen alle etwas an. Auch Planer, Eigentümer und Bauherren sollten sich frühzeitig mit der Thematik beschäftigen und die Sicherheitsanforderungen von Anfang an konsequent umsetzen.
Die hohen Sicherheitsanforderungen gelten nicht nur für die Gebäudeerstellung, sondern stets auch für die Ausführung von Unterhalts- oder Reinigungsarbeiten auf dem Baustellengelände. Damit kleinere und größere Unfälle vermieden werden können, müssen also alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die nötige Umsicht walten lassen, der Baustellensicherheit zuliebe. Die Sicherheitsanforderungen auf Baustellen sind durch eine Vielzahl von Normen und Empfehlungen geregelt. Schutzmaßnahmen sollten vertraglich geregelt werden. Um geeignete Maßnahmen für mehr Arbeitssicherheit vertraglich darzustellen, können auch beispielsweise Laufstege, Absturzsicherungen oder Gerüste Vertragsgegenstand sein. Jeder Baustellenbesucher gilt prinzipiell als Sicherheitsrisiko. Denn in einem Baustellenbereich gibt es nun einmal gewisse Sicherheitsrisiken, auch die beste Baustellensicherheit kann Restrisiken nie ganz ausschließen, aber dennoch weitestgehend minimieren.
Dieser Sicherungsprozess beginnt schon damit, dass sich Baustellenbesucher vor dem Betreten der Baustelle entsprechend vorbereiten. Denn Baustellenbesucher sind in der Regel mit den Vor-Ort-Gegebenheiten nicht vertraut und können deshalb ohne ausreichende Informationen die spezifischen Gefahren nicht oder nur ungenau einschätzen. Die Sicherheitseinrichtungen auf einer Baustelle entsprechen nicht annähernd denen eines bereits fertiggestellten Objektes. Zur Minimalausrüstung beim Betreten einer Baustelle gehören immer der Schutzhelm sowie geeignetes Schuhwerk. Bauherr und Bauunternehmer müssen auch frühzeitig vereinbaren, welche Haftpflichtversicherung für etwaige Unfälle von Baustellenbesuchern aufkommt. Ein Bauherr hat also umfassende Schutzpflichten. Qualifizierte Bauleiter, Architekten oder Fachplaner sollen als sachverständige Hilfspersonen vom Bauherrn beauftragt werden. Bereits in der Vorphase der Projektierung müssen sich Architekten mit Fragen rund um Sicherheit an einer Baustelle befassen. Außerdem muss umgehend eingeschritten werden, wenn elementare Sicherheitsvorschriften während einer Bauausführung verletzt werden sollten.
Der Bauleiter ist für die Überwachung und Koordinierung der Reihenfolge von Arbeitsabläufen auch unter Sicherheitsaspekten zuständig. Die Bauleitung als Vertreter des Bauherrn hat einen Bauunternehmer auf die erforderlichen Baustellenschutzmaßnahmen hinzuweisen. Letztlich steht immer der Bauherr selbst in der Pflicht, wenn es um die Sicherheit auf seiner Baustelle geht. Er muss sich also sein eigenes Wissen und Handeln aber auch das seiner sachverständigen Hilfspersonen im Ernstfall anrechnen lassen. Niemand sollte mit der Sicherheit auf Baustellen leichtfertig umgehen, doch in vielen Fällen existieren leider immer noch relevante Sicherheitslücken, oft aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit. Außerdem führt leider auch der Kostendruck dazu, dass Bauen scheinbar immer gefährlicher wird. Schutzvorschriften werden einfach missachtet oder gar nicht erst ausgeführt. Doch sicheres Bauen und Planen sollte bei allen Beteiligten immer Vorrang haben, damit das gemeinsame Ziel auch erreicht werden kann, Bauunfälle ganz zu verhindern oder wenigstens maximal zu reduzieren. Zulasten der Sicherheit sollte also niemals am falschen Ende gespart werden.