SICHERHEITSTECHNIK
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Arbeitsschutz im Winter – Wer kann Was tun?

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Der Arbeitgeber:

• kann dafür Sorge tragen einen Herbst –und Winterdienst intern zu organisieren oder einen externen Dienstleister hinzu zu ziehen
• sollte jemanden aus der Belegschaft bestimmen, der den ordnungsgemäßen Winterdienst überprüft und organisiert
• muss einen Räum –und Streuplan bereitstellen, und er muss diesen kontrollieren auf sachgemäße Umsetzung achten
• hat dafür Sorge zu tragen das frühzeitig Streugut und geeignete Geräte (wie z.B. Schneeschaufeln –und Schieber, Streugeräte, usw.)   für den Winterdienst bereit stehen
• muss rechtzeitig prüfen, ob die Geräte funktionstüchtig sind und gegebenenfalls Kraftstoff bereitstellen
• sollte im Winter eine Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzung erwägen, und die Lichtquellen überprüfen und gegebenenfalls anpassen
• hat dafür zu sorgen, dass die Winterreifenpflicht (im Vorfeld Reifen auf Profiltiefe, Luftdruck, Beschädigungen und Alter überprüfen) beachtet wird
• muss Toleranzzeiten mit einplanen bei Arbeitsbeginn
• sollte Eingangsbereiche und Personaltreppenräume mit rutschfesten Schmutzmatten auslegen und Treppen rutschfest machen durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.rutschfeste Streifen oder Stufenmatten aus Gummi
• muss eine Regelung für Außenarbeiten treffen und bekannt geben
• sollte dafür sorgen, dass eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage durchgeführt wird und ebenfalls sollte die Beleuchtung gewartet und dem entsprechend eingestellt werden

Der Arbeitnehmer:

• hat dafür zu sorgen, dass er mit stabilen und rutschfesten Schuhen ausgestattet ist und gegebenenfalls Schuhspikes verwendet
• muss im Anlieferungs –und Auslieferungsbereich mit einer Warnweste oder Warnjacke ausgestattet sein
• sollte einen längeren Arbeitsweg einplanen
• kann durch Sport oder regelmäßige Bewegung die Abwehrkräfte stärken, und zusammen mit gesunder Ernährung wie z. B. Obst, Gemüse, Vollkornprodukte und Wasser für ein gutes Immunsystem sorgen

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