SICHERHEITSTECHNIK
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Die neue DGUV-Branchenregel "Tiefbau" als praxisorientiertes Präventionswerkzeug

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Ständiges Risiko auf Baustellen durch laufende Veränderungen..

Durch die neue Branchenregel „Tiefbau“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sollen Informationen für Unternehmen, über die Gefährdungen im Tiefbau und dessen Prävention, kompakter und besser veranschaulicht werden.

DGUV-Regeln dienen als praxisorientiertes Präventionswerkzeug:

Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Sie richten sich an Unternehmen, die für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten verantwortlich sind und fassen lediglich das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen.

Die Regel greifft besonders bei Arbeiten im Tiefbau. Beschäftigte, die sich zu Fuss befinden, begeben sich auf Baustellen in ständiger Gefahr, da sie beispielsweise von schwenkenden Baggern oder rangierenden LKW's in "toten Winkeln" leicht zu übersehen sind.

Zu verschiedenen Tätigkeiten werden bestehende Gefährdungen aufgezählt, zugrunde liegende Regeln/Gesetze/Normen genannt und Vorschläge zur Gefährdungsbeurteilung sowie für geeignete Sicherheitsmaßnahmen gemacht. Die Branchenregel umfasst die nachträglich aufgezählten Punkte.

Herausforderungen im Tiefbau:

  • Zusammenarbeit/Koordinierung mehrerer Unternehmen
  • Je nach Baufortschritt häufige Änderungen bei den Flucht- und Rettungswegen, den Verkehrswegen etc.
  • Gefährliche Arbeiten / Alleinarbeit
  • Ausreichende Beleuchtung
  • Witterungseinflüsse
  • Kontaminierte Bereiche
  • Absturzgefährdungen für Menschen, Fahrzeuge, Maschinen

Weitere spezielle Tätigkeiten:

  • Kampfmittelräumung
  • Elektrische Gefährdung / Hochspannung / Brände, Explosionen
  • Rohrleitungsbau, Arbeiten unter Tage,
  • Tunnelvorrieb, Arbeiten in Druckluft
  • Arbeiten an der Straße, an Böschungen, Gruben oder Anschüttungen
  • Wasserbau und Taucharbeiten

Die 175 Seiten starke Broschüre befasst sich mit Lärm, Ergonomie, Arbeitsmittel, PSA und psychische Belastungen.
Ein Kapitel behandelt die Auswahl und den bestimmungsgemäßen Betrieb von Baumaschinen, ein weiteres die notwendige Qualifikation von Maschinenführerinnen und -führern.

Hier gehts zum Download der Branchenregel „Tiefbau“

Entwickelt von © THURM SICHERHEITSTECHNIK